Mitgliedschaft von Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen

Wir sind sehr daran interessiert, Menschen mit sozialphobischen Erfahrungen als Einzelmitglieder zu gewinnen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Selbsthilfegruppen-Mitgliedschaft.

Durch deine Mitgliedschaft unterstützt du unseren Verband im Sinne einer Solidaritätserklärung. Je mehr Mitglieder unser Verband hat, umso gewichtiger und wirksamer seine Stimme in der Öffentlichkeit zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe bei Sozialer Phobie.


Die Mitgliedschaft im VSSP - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. ist verbunden mit einer Mitgliedschaft in unserem „Bundesverband der Selbsthilfe Soziale Phobie (VSSP) e. V.“


Die Mitgliedschaften sind monatlich kündbar.


Der VSSP - Bundesverband erhebt zentral für alle VSSP-Verbände einen jährlichen Mitgliedsbeitrag – Beitragshöhe nach freier Selbst-Einschätzung des Mitglieds (orientierende Angabe zur Beitragshöhe: 12,- €).


Einen Mitgliedsantrag senden wir gerne zu. Bitte kurze Mail an info@vssp-nordrhein-westfalen.de

Mitwirkung

Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Betroffene mit ihren speziellen Erfahrungen im Verband mitwirken möchten. Die Aufgabenfelder innerhalb des Verbandes sind äußerst vielfältig:


Internetrecherche, Wartung unserer Internetseiten, Mitwirkung beim Verfassen von Texten, Netzwerkarbeit zu anderen Selbsthilfegruppen, Verbandsorganisation u.v.m.


Bei Interesse bitte Kontakt aufnehmen unter info@vssp-nordrhein-westfalen.de.


Datenschutz: Die personenbezogenen Daten werden vom VSSP e. V. gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Datenschutzrecht (BDSG) für die Begründung und Verwaltung der Mitgliedschaft erhoben, verarbeitet und genutzt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen werden die Daten ausschließlich zur Erfüllung der verbandlichen Aufgaben an diesbezüglich besonders Beauftragte weitergegeben und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer/deiner gesonderten Einwilligung. Die europäischen und deutschen Datenschutzrechte gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.